E-Book Overview
CD-ROM. Forensic Medicine, probably more than any other speciality in medicine, has to deal with all aspects of life and death. A forensic pathologist frequently faces circumstances and cases of death that very few other medical specialists ever meet during their whole professional careers and that most laymen do not even know exist. The knowledge of these aspects of human behaviour is of paramount importance for the forensic specialist, who faces these problems when examining the living or the dead. For instance when he has to differentiate between sudden unexpected natural deaths and violent deaths or between suicide, accident and homicide. This differentiation is often very difficult and presupposes a long professional experience and correct interpretation of sometimes very subtle and minute changes, which at first sight or with less experience may appear to be negligible and unimportant.
The differences in legislation, medicolegal systems and
E-Book Content
1 1 Aufgaben und Struktur des Faches 1.1
Geschichtliches – 2
1.2
Aufgabenkomplexe
1.3
Organisationsstruktur – 6 Literatur – 6
–3
2
1
Kapitel 1 · Aufgaben und Struktur des Faches
> > Einleitung
Geschichte der Lungenprobe Vorgeschichte: Die Geschichte der praktischen Verwertung beginnt mit Schreyer und Thomasius. Es ist sehr bezeichnend, dass gleich bei der ersten praktischen Verwertung Justiz und Medizin Hand in Hand arbeiten. Dass sofort ein Streit beginnt, ist nur ein Beweis für die Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit der deutschen Justiz und Medizin. Sektionsergebnis: Bei einer zufälligen Reise kam der Stadt- und Landphysikus Dr. Johann Schreyer am 8. Oktober 1681 zur Untersuchung eines Kindes. Die Sektion wurde als eine eines Doktors unwürdige Leistung von einem Barbier gemacht. Das Kind hatte 11 Wunden, war zum Teil durch und durch gestochen (mit einem Bratspieß). Schreyer stellte die Lungenprobe an und entschied darauf, dass das Kind tot geboren sei. Die Verteidigung der Beschuldigten Anna Voigt übernahm Christian Thomasius, der bekannte Rechtslehrer, der Vorkämpfer gegen den Aberglauben und die Barbarei der Justiz, der Feind der Leipziger Orthodoxie. Thomasius verschaffte sich verschiedene Gutachten, zuerst eines von Schreyer (4. Februar 1683), dann von Rivinus und Lange (10. November 1683 und 18. Juli 1683). Beide Leipziger Professoren stimmten mit Schreyer überein und stellten zur Bekräftigung Experimente an. Namentlich zeigten sie, dass durch Fäulnis das Resultat der Lungenprobe nicht alteriert werde. Auch die Frankfurter medizinische Fakultät gab ein Gutachten ab (4. Januar 1684). Thomasius hatte große Mühe, denn die Akten wurden vom Leipziger Gericht nicht herausgegeben, so dass Thomasius einen Auszug anfertigen musste. Die Frankfurter Fakultät stimmte ebenfalls zu und nannte das Untersinken der Lunge ein Maxime probabile indicium der Todgeburt. Nunmehr wurde von den Leipziger Schöffen noch ein Gutachten darüber eingefordert, ob, wenn ein Stück der Lunge untersinkt, auch dieser Umstand beweisend ist. Das darauf von der Wittenberger medizinischen Fakultät (30. August 1684) eingegangene Gutachten steht völlig auf der Höhe der Wissenschaft und hat schon damals die wichtigsten Einwürfe gegen die Lungenprobe, Einwürfe, die Jahrhunderte lang diskutiert sind und noch diskutiert werden. H. Fritsch, 1901
Geschichte der Gerichtsmedizin Die Geschichte der Gerichtsmedizin fasziniert als ein wenig bekanntes Gebiet voller ergiebiger Quellen und Fundstellen, reich an ungehobenen Schätzen – Schätze sowohl rein medizinisch-historischer Art als auch, und nicht ohne Zusammenhang damit, Schätze von weiterem Interesse. Einmal vermittelt die historische Arbeit im Feld der Gerichtsmedizin besonders klare und direkte, oft erschütternde Blicke auf die Sozialgeschichte der Medi